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Rechtlicher Status

  Rechtlicher Status Durch eine einfache  Modifikation  – einer zusätzlichen Bindungsstelle zur Kernstruktur – fällt CUMYL-4CN-BINACA nicht unter das seit November 2016 geltende „Neue-psychoaktive Stoffe-Gesetz“ (NpSG). Vom Sachverständigenausschuß für Betäubungsmittel wird empfohlen, den Wirkstoff in die Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) aufzunehmen. Weiterführende Infos zum NpSG sind hier zu finden:  http://infoboerse-neue-drogen.de/rechtliches/