Rechtlicher Status
Rechtlicher Status Durch eine einfache Modifikation – einer zusätzlichen Bindungsstelle zur Kernstruktur – fällt CUMYL-4CN-BINACA nicht unter das seit November 2016 geltende „Neue-psychoaktive Stoffe-Gesetz“ (NpSG). Vom Sachverständigenausschuß für Betäubungsmittel wird empfohlen, den Wirkstoff in die Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) aufzunehmen. Weiterführende Infos zum NpSG sind hier zu finden: http://infoboerse-neue-drogen.de/rechtliches/